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AGBs

Herzlich willkommen bei der Fahrschule Dollenmeier.
 
Ich freue mich, dich auf deinem Weg zum Führerausweis begleiten zu dürfen. Die nachfolgenden Bedingungen schaffen Klarheit und bilden die Grundlage für eine angenehme und reibungslose Zusammenarbeit. Bitte nimm dir einen Moment Zeit, sie sorgfältig durchzulesen.

1. Kommunikation

Die Kommunikation mit der Fahrschule erfolgt vorzugsweise telefonisch oder per WhatsApp. Insbesondere Absagen und Terminänderungen sind auf diesen Wegen mitzuteilen. Absagen per E-Mail gelten nicht als fristgerecht erfolgt.

2. Voraussetzungen für Fahrlektionen

Fahrlektionen dürfen nur in nüchternem sowie körperlich und geistig fahrfähigem Zustand besucht werden.
 
Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzuführen. Ein Entzug oder eine Einschränkung der Fahrberechtigung ist der Fahrschule unverzüglich mitzuteilen.

3. Anzahl Fahrlektionen

Die Anzahl benötigter Fahrlektionen ist individuell und hängt unter anderem von Vorkenntnissen, Lerntempo und Übungsmöglichkeiten ausserhalb der Fahrschule ab. Es besteht keine Mindestanzahl an Fahrlektionen.

4. Termine und Verspätungen

Verspätungen der Fahrschülerin oder des Fahrschülers führen weder zu einer Verlängerung noch zu einer Preisreduktion der Fahrlektion. Kulanz bleibt vorbehalten. Verspätungen der Fahrschule werden so bald wie möglich durch eine entsprechende Verlängerung kompensiert.

5. Absagen

Fahrlektionen sind mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Lektion vollumfänglich verrechnet, eine Ausnahme ist die Entschuldigung mittels eines Arztzeugnisses. Dieses ist der Fahrschule unverzüglich als Kopie per Mail oder WhatsApp zuzustellen. Kulanz bleibt vorbehalten. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen kann die Fahrschule eine längere Absagefrist festlegen. Diese wird schriftlich mitgeteilt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Massgebend sind die jeweils aktuellen Preise auf der Website der Fahrschule. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Bei offenen Rechnungen kann die Fahrschule weitere Fahrlektionen bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge verweigern.

7. Abonnemente und Guthaben

Bereits bezahlte Fahrlektionen und Abonnemente werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Die Fahrschule verpflichtet sich, keine unnötigen Fahrlektionen zu empfehlen oder zu verkaufen.

8. Ausfall von Fahrlektionen

Müssen Fahrlektionen aufgrund einer Erkrankung des Fahrlehrers oder technischer Probleme am Fahrschulfahrzeug gecancelt werden, werden diese so bald wie möglich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche oder Entschädigungen sind ausgeschlossen.

9. Versicherung, Unfälle und Schäden

Für alle Fahrlektionen besteht eine Insassenschutzversicherung über die Fahrschule.

Die Fahrschule erhebt keine pauschale Versicherungsgebühr. Schäden am Fahrschulfahrzeug sind grundsätzlich durch die Versicherung der Fahrschule gedeckt. Bei grobfahrlässigem Verhalten, insbesondere bei Missachtung von Anweisungen des Fahrlehrers oder nachweisbarer Fahrunfähigkeit, behält sich die Fahrschule vor, entstandene Kosten ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich für die Durchführung der Fahrausbildung verwendet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte verkauft oder unberechtigt weitergegeben.

11. Führerprüfung

Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Probeprüfung und festgestellter Prüfungsreife. Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist die vollständige Begleichung aller offenen Rechnungen.

Die praktische Führerprüfung wird ausschliesslich in Begleitung der Fahrschule durchgeführt. Eine Ausleihe des Fahrschulfahrzeuges ist ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Schmerikon SG.